Im Kanton Basel-Landschaft ist es neu auch für Gemeinden mit Freibad verpflichtend, dass die Kinder schwimmen lernen.
Unser Ziel: Alle Kinder (mind. 90%) erreichen bis Ende 6. Klasse den «Wasser-Sicherheits-Check».
Schwimmen lernen ist ein Prozess. Dafür sind Eltern, Schule und Gemeinde gemeinsam zuständig.
Wassersicherheitscheck im Laufe der 8 Jahre Primarstufe Pratteln
Schuljahr | Auf dem Weg zum WSC | In der Kompetenz der Eltern | Aufgabe der Schule/ Lehrpersonen | Aufgabe der Gemeinde |
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KG 1 | Krebs | Private Basis: Besuch Schwimmkurs |
Information Organisation Subventionierung |
Subventionierung durch Gemeinde PrattelnKG |
KG 2 | Seepferd | Private Basis: Besuch Schwimmkurs |
Information Organisation Subventionierung |
Subventionierung durch Gemeinde Pratteln |
1. PS | Repetition | Private Basis: Besuch Schwimmkurs | Information Organisation Subventionierung | Subventionierung durch Gemeinde Pratteln |
2. PS | Frosch | Private Basis: Besuch Schwimmkurs | Information Organisation Subventionierung | Subventionierung durch Gemeinde Pratteln |
3. PS | Pinguin | Private Basis: Besuch Schwimmkurs |
Information Besuch Freibad (ca.5x) ab 2. Semester Durchführung WSC-Information Organisation Subventionierung |
Subventionierung durch Gemeinde Pratteln |
4. PS | WSC | Weitere Subventionierung Kurse 1-4 nur wenn nötig. (wenn WSC nicht bestanden) Schwimmkurse auf privater Basis |
Besuch Freibad (ca.5x) Durchführung WSC-Information Organisation Subventionierung |
Subventionierung durch Gemeinde Pratteln bei Bedarf. |
5. PS | Weitere Subventionierung Kurse 1-4 nur wenn nötig. (wenn WSC nicht bestanden) Schwimmkurse auf privater Basis |
Besuch Freibad (ca.5x) Durchführung WSC-Information Organisation Subventionierung |
Subventionierung durch Gemeinde Pratteln bei Bedarf. | |
6. PS | Weitere Subventionierung Kurse 1-4 nur wenn nötig. (wenn WSC nicht bestanden) Schwimmkurse auf privater Basis |
Besuch Freibad (ca.5x) Durchführung WSC-Information Organisation Subventionierung |
Subventionierung durch Gemeinde Pratteln bei Bedarf. |
WSC * (Wassersicherheitscheck)
WSC: Der Wassersicherheitscheck (WSC) kann nach den ersten 4 Grundlagenkursen erreicht werden.- Der WSC wird 1x gemacht. Danach gilt er als erfolgreich bestanden und muss nicht wiederholt werden.
Sobald die ganze Klasse den WSC bestanden hat, winkt für die Klasse als Ganzes ein Preis.
Subventionierung durch Gemeinde Pratteln
- Die Subventionierung von Schwimmkursen durch die Gemeinde Pratteln endet, wenn die Schule bestätigt, dass der WSC erfolgreich absolviert werden konnte.
- Da Pratteln über ein Freibad verfügt, kann «Bewegen im Wasser» während den Sommermonaten ab der 3. Klasse (2. Semester) erteilt werden. Eine Lehrplanreduktion im Schulprogramm wurde vorgenommen.
- Damit alle Kinder die nötige Wassersicherheit erreichen können, unterstützt die Gemeinde die öffentlichen Schwimmkurse für die Kinder ab Kindergarten mit einem finanziellen Beitrag vorn Fr. 80.- pro Kurs.
- Wenn Ihr Kind einen Kurs für die Abzeichen Krebs, Seepferd, Frosch oder Pinguin besucht hat, können Sie mit dem entsprechenden Zahlungsbeleg bei der Klassenlehrperson die Rückerstattung von Fr 80.- pro Kurs zurückfordern.
- Zusätzlich subventioniert die Gemeinde das Sommer-Eintrittsabo ins Schwimmbad Pratteln zu 10 Fr.
- Damit die Gemeinde das Geld überweisen kann, braucht die Lehrperson das ausgefüllte Formular (IBAN-Nummer, Adresse) und den Zahlungsbeleg.
- Die Rückerstattungen werden 2x pro Jahr ausbezahlt: Ende Januar und anfangs September.
- Die Klassenlehrpersonen geben die Rückforderungsbegehren gesammelt an die Gemeinde weiter.
Adressen für mögliche Schwimmkurse (Auswahl in der Nähe)
Schwimmklub Pratteln | www.skpratteln.ch |
Schwimmschule beider Basel | www.schwimmschulebeiderbasel.ch |
Schwimmschule Liestal | www.schwimmschuleliestal.ch |
Schwimmschule Delfin | www.schwimmschuledelfin.ch |
Wir danken Ihnen, dass Sie gemeinsam mit der Schule dafür sorgen, dass die Kinder schwimmen lernen und sicher sind am und im Wasser.
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Weitere Detailinformationen für Interessierte:
Auftrag des Kantons an die Schulen:
Die Schule hat gemäss § 94 Abs. 1 der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Landschaft (KV BL, SGS 100) in Verbindung mit den Erziehungsberechtigten für eine den Anlagen und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechende Erziehung und Bildung zu sorgen. So ist auch im Bereich der Wassersicherheit von einem Zusammenwirken von Erziehungsberechtigten und Schule auszugehen.
Für den Kompetenzbereich «Bewegen im Wasser» ist im Lehrplan folgender inhaltlicher Hinweis enthalten: «Die Schülerinnen und Schüler können Situationen im, am und auf dem Wasser bezüglich Sicherheit einschätzen und sich adäquat verhalten. Im Zentrum steht dabei das sichere Schwimmen. Neben dem Erlernen der Schwimmtechniken erwerben sie ausgewählte Kompetenzen in weiteren Schwimmsportbereichen wie Wasserspringen, Tauchen oder Rettungsschwimmen» (S. 464, Lehrplan der Volksschulen). Dem Schwimmunterricht an den Volksschulen kommt somit insbesondere im präventiven Bereich eine zentrale Bedeutung zu.
Im Kanton Basel-Landschaft ist der Schwimmunterricht an den Volksschulen grundsätzlich obligatorisch.
Auszug aus der Beurteilung des AVS betreffend der Prattler Umsetzung des Schwimmauftrags:
Die Schulen mit Zugang zu einer geeigneten Infrastruktur sind verpflichtet, den für obligatorisch erklärten Schwimmunterricht durchzuführen und den Lehrplan entsprechend zu erfüllen. Bei partiellem Zugang wird von einer teilweisen Erfüllung ausgegangen.
Die Primarstufe Pratteln verfügt aufgrund des vorhandenen Freibads über einen saisonalen und damit partiellen Zugang zu einer geeigneten Infrastruktur. Entsprechend ist es unzulässig, gar keinen Schwimmunterricht zu erteilen.
Es lässt sich abschliessend festhalten, dass mit der vorliegenden Umsetzung der Lehrplan teilweise erfüllt (Lehrplanreduktion im Schulprogramm ist weiterhin vorzusehen) und das in der Kantonverfassung geregelte Zusammenwirken von Erziehungsberechtigten und Schule ermöglicht resp. begünstigt wird.
Wird das Konzept der Primarstufe Pratteln in der präsentierten Form umgesetzt, werden die rechtlichen Vorgaben eingehalten und ein wesentlicher Beitrag zur Prävention geleistet.
Entscheid Schul- und Gemeinderat Pratteln::
«Schwimmunterricht in der Verantwortung der Eltern mit beschränkter Unterstützung der Schule» Bewilligt durch den Schul- und Gemeinderat und im Rahmen des Budgets durch den ER Pratteln im Laufe des 2024.
Ziel ist, dass bis spätestens Ende 6. Klasse möglichst jedes Prattler Kind den Wassersicherheitscheck WSC bestehen kann. Der Schulrat geht mit der gewählten Variante davon aus, dass Schule und Eltern für die Schwimmkompetenzen der Kinder verantwortlich sind und setzt dies wie folgt um:
- Die Schule unterstützt das Schwimmenlernen der Kinder, indem die Lehrpersonen gezielt für Schwimmunterricht weitergebildet werden und der Besuch des Freibads ab dem 2. Zyklus während den Sommermonaten ca. 5x regelmässig verpflichtend stattfinden muss, wenn das Wetter es zulässt.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigten lassen ihre Kinder an Schwimmkursen teilnehmen (CHF 130 bis CHF 340, je nach Anbieter und Kursinhalt) und finanzieren diese via Krankenkassenunterstützung, privaten Mitteln und mit einem Anteil der Gemeinde/Schule in Form eines Gutscheins selbst. (Eine Anerkennung der Krankenkasse fehlt bei der günstigsten Variante (Schwimmklub Pratteln).)
- Der jährliche Unterstützungsbeitrag der Gemeinde/Schule wird pro Kind auf CHF 80 festgelegt. Zusätzlich soll das Sommer-Eintrittsabo ins Schwimmbad Pratteln (CHF 10) für Kinder, die einen Schwimmkurs besuchen, erstattet werden.
Da es sich um ein neues Konzept zum Erlernen des Schwimmens handelt, soll die Wirksamkeit hinsichtlich erfolgreichen Absolvierens des Wassersicherheitschecks WSC in einem 4jährigen Pilotprojekt erprobt werden.
Schulprogramm – Ausweisung der Lehrplanreduktion im Schulprogramm der Primarstufe Pratteln
«Bewegen im Wasser»
Auf Grund des vorhandenen öffentlichen Schwimmbads besuchen alle Klassen ab dem 2. Semester der 3. Klasse das Freibad Pratteln verbindlich ca. 5x pro Badsaison (je nach Wetter). Auf Grund des saisonalen Badbetriebs kann kein regelmässiger Schwimmunterricht angeboten werden. Im Zentrum steht der Erwerb des Wassersicherheitschecks. Weitergehende Lehrplaninhalte im Bereich «Bewegen im Wasser» können nicht durch die Schule erteilt werden = Lehrplanreduktion.
FAQ
Fragen | Antworten |
Wo ist das Formular für die Rückerstattung von Kurskosten? |
Ab 1. Juli: - auf dieser Seite ganz unten - bei den Online-Formularen Ab 13. August 25 zusätzlich: - bei der Klassenlehrperson |
Können Kurse rückwirkend - auf letzte Jahre - bezahlt werden? | Nein. Erst ab SJ. 25-26 |
Muss ich die empfohlenen Schwimmschulen berücksichtigen? | Nein. Der Ort des Schwimmkurses ist frei. Für die Rückerstattung braucht es einen offiziellen Zahlungsbeleg. |
Zugehörige Objekte
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Broschüre_Schwimmkurs_final (PDF, 822.07 kB) | Download | 0 | Broschüre_Schwimmkurs_final |