Jokertage und Urlaube sind reglementiert. Das Reglement wurde in Zusammenarbeit mit der Sekundarschule Pratteln erstellt.
Wichtig:
Am ersten Schultag können keine Jokertage und in der Regel auch kein Urlaub bezogen werden.
Beurlaubungen, die länger als drei Tage (2 Jokertage +1 Tag weiterer Urlaub) dauern, werden höchstens zweimal während der obligatorischen Kindergarten- und Primarschulzeit (acht Jahre) bewilligt.
Zuständigkeit:
Wunsch | Fristen/Eingabe | Entscheid durch | Rekursmöglichkeit |
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Jokertage und 1 Tag Urlaub: | 6 Tage vorher | Klassenlehrperson | Schulleitung |
mehr als 2 Kalendertage Urlaub | 4 Wochen vorher | Schulleitung | Schulrat |
Unterlagen:
Bitte füllen Sie entweder das Jokertagformular oder das Urlaubsgesuch aus.
Vorgehen und Ablauf:
Von der Lehrperson behandelte Urlaubsgesuche: ( Maximal 1 Tag ohne Ferienverlängerungen oder Wochenendverlängerungen) |
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Von der Schulleitung behandelte Urlaubsgesuche: |
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Zugehörige Objekte
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Reglement Urlaub und Jokertage 1.8.2024 (PDF, 107.47 kB) | Download | 0 | Reglement Urlaub und Jokertage 1.8.2024 |
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