Jokertage und Urlaube sind reglementiert. Das Reglement wurde in Zusammenarbeit mit der Sekundarschule Pratteln erstellt.
Wichtig:
Am ersten und letzten Schultag können keine Jokertage und in der Regel auch kein Urlaub bezogen werden.
Beurlaubungen, die länger als drei Tage (2 Jokertage +1 Tag weiterer Urlaub) dauern, werden höchstens zweimal während der obligatorischen Kindergarten- und Primarschulzeit (acht Jahre) bewilligt.
Zuständigkeit:
Wunsch | Fristen/Eingabe | Entscheid durch | Rekursmöglichkeit |
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Jokertage und 1 Tag Urlaub: | 6 Tage vorher | Klassenlehrperson | Schulleitung |
mehr als 2 Kalendertage bis 2 Wochen Urlaub |
4 Wochen vorher | Schulleitung | Schulrat |
mehr als 2 Wochen Urlaub | 4 Wochen vorher | Schulrat | Regierungsrat |
Unterlagen:
Bitte füllen Sie entweder das Jokertagformular oder das Urlaubsgesuch aus.
Vorgehen und Ablauf:
Von der Lehrperson behandelte Urlaubsgesuche: ( Maximal 1 Tag ohne Ferienverlängerungen oder Wochenendverlängerungen) |
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Von der Schulleitung behandelte Urlaubsgesuche: |
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Vom Schulrat behandelte Uraubsgesuche: |
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Zugehörige Objekte
Name | |||
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Reglement_Urlaub_und_Jokertage_14.2.2019.pdf (PDF, 312.58 kB) | Download | 0 | Reglement_Urlaub_und_Jokertage_14.2.2019.pdf |