Schulrat
Dem Schulrat gehören 7 gewählte Personen aus Pratteln und eine Aktuarin an. Einsitz haben weiter die Schulleitung und zwei Vertretungen der Lehrerschaft.
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Das Bildungsgesetz beschreibt die Aufgaben des Schulrates folgendermassen: Auszug SGS 640 § 82 Aufgaben 1 Der Schulrat hat folgende Aufgaben: a. er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit; b. er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung; c. er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor; d. er genehmigt das Schulprogramm; e. er gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse; f. er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können; g. er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
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