Krankheit und Unterrichtsbesuch
Wirklich kranke Kinder gehören ins Bett und nicht in den Unterricht.
Bitte informieren Sie rechtzeitig die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn das nicht möglich ist, informieren Sie das Schulhaus Ihres Kindes.
Bei Unsicherheiten hilft Ihnen das Merkblatt Krankheit und Schulbesuch von Dr. Streitberg.
Ebenfalls ein Merkblatt gibt es vom kantonalen Gesundheitsdienst zu den ansteckenden Kinderkrankheiten.
Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als zehn Tagen ist der Lehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis abzugeben.